Montag, 26. Oktober 2026
Schweden Info

Reiseinformationen und mehr

Auswandern nach Schweden: Voraussetzungen, Schritte, Kosten und Alltag

Was Deutsche, Österreicher und Schweizer vor dem Umzug nach Schweden wissen sollten: Aufenthaltsrecht, Anmeldung und Personnummer, Versicherung, Arbeit, Sprache, Kosten und eine Checkliste für die ersten Wochen.

Schweden ist eines der beliebtesten Auswanderungsziele im deutschsprachigen Raum. Für Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland und Österreich ist der Umzug dank EU-Freizügigkeit vergleichsweise einfach, für Schweizer gelten etwas andere Regeln. Damit der Start gelingt, kommt es aber auf die richtige Reihenfolge an: Wer ohne Personnummer ankommt, hat in den ersten Wochen oft Mühe mit Bankkonto, Mietvertrag und Behörden. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie vorher klären sollten, welche Schritte nach der Ankunft anstehen und mit welchen Kosten und Wartezeiten Sie rechnen müssen.

Stand: Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich, verbindlich sind die Informationen der schwedischen Behörden.

Landstraße mit Bäumen auf beiden Seiten im Abendlicht
Landstraße mit Bäumen im Abendlicht (Symbolbild). Foto: Julian Hochgesang / Unsplash

Auf einen Blick

  • Kein Visum, keine Arbeitserlaubnis für Deutsche und Österreicher. Sie dürfen ab dem ersten Tag arbeiten oder studieren.
  • Aufenthaltsrecht (uppehållsrätt) haben EU-Bürger, wenn sie arbeiten, selbstständig sind, studieren oder genug Geld für den eigenen Lebensunterhalt haben.
  • Anmeldung beim Skatteverket: Wer mindestens ein Jahr bleiben will, muss sich im Bevölkerungsregister eintragen lassen und bekommt dann die Personnummer.
  • Schweizer brauchen für einen Aufenthalt über drei Monate eine Aufenthaltserlaubnis beim Migrationsverket. Der Antrag ist kostenlos, arbeiten dürfen sie schon während des Verfahrens.
  • Wartezeiten einplanen: Laut Skatteverket dauert es derzeit rund fünf Wochen, bis ein Umzugsfall überhaupt einem Sachbearbeiter zugeteilt wird.

Lohnt sich das Auswandern? Vor- und Nachteile

Was für Schweden spricht

  • Lebensqualität und Natur: viel Platz, Wälder, Seen und Küste, dazu das Jedermannsrecht, das den Zugang zur Natur weitgehend frei macht.
  • Familienfreundlichkeit: ein gut ausgebautes System aus Förskola und Schule, großzügige Elternzeit und Kindergeld (barnbidrag). Mehr dazu unter Schule und Kinderbetreuung in Schweden.
  • Arbeitskultur: flache Hierarchien, Wert auf Work-Life-Balance und eine digitale Verwaltung, die vieles per App erledigt, sobald man BankID hat.
  • Gefragte Fachkräfte: in IT, Gesundheit und Pflege, Technik, Bau und Handwerk gibt es regelmäßig Bedarf.

Was Sie realistisch einschätzen sollten

  • Wohnungsmarkt: In Stockholm, Göteborg, Malmö und Uppsala sind Mietwohnungen knapp. Erstverträge laufen oft über Untermiete (andrahand). Siehe Wohnen in Schweden: Mieten und Hauskauf.
  • Kosten: Lebensmittel, Restaurantbesuche und Alkohol sind meist teurer als in Deutschland oder Österreich, dafür ist die Steuer- und Abgabenlast anders verteilt.
  • Sprache: Englisch reicht für den Alltag, für viele Jobs, Behörden und den Freundeskreis ist Schwedisch auf Dauer aber entscheidend.
  • Soziale Kontakte und Klima: Schweden gelten als freundlich, aber zurückhaltend. Freundschaften entstehen eher über Vereine und Hobbys. Die dunklen Wintermonate, besonders im Norden, unterschätzen viele.
  • Der Start ohne Personnummer: Bankkonto, BankID, Mobilfunkvertrag und manche Mietverträge sind ohne Personnummer schwierig. Planen Sie die ersten Wochen entsprechend.

Aufenthaltsrecht: Was für wen gilt

Deutsche und Österreicher (EU-Bürger)

Sie brauchen keine Aufenthaltserlaubnis und müssen sich derzeit nicht beim Migrationsverket melden. Ein Aufenthaltsrecht haben Sie, wenn Sie in Schweden angestellt oder selbstständig sind, studieren oder Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Wer selbstständig arbeitet, meldet sein Unternehmen zusätzlich beim Skatteverket (F-skatt) und gegebenenfalls beim Bolagsverket an.

Was sich ändern könnte: Eine staatliche Untersuchung (SOU 2026:9) schlägt vor, dass EWR-Bürger, die länger als drei Monate in Schweden bleiben, sich wieder beim Migrationsverket registrieren müssen. Diese Pflicht gab es bis 2014. Der Vorschlag ist noch nicht beschlossen. Beobachten Sie die Entwicklung, wenn Ihr Umzug in die kommenden Jahre fällt.

Schweizer

Schweizer Staatsangehörige brauchen für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten eine Aufenthaltserlaubnis (uppehållstillstånd) vom Migrationsverket. Sie können zum Arbeiten, Studieren, für eine Selbstständigkeit oder mit eigenen Mitteln kommen. Der Antrag ist kostenlos, und Sie dürfen mit der Arbeit oder dem Studium beginnen, ohne die Entscheidung abzuwarten. Für die Lohnabrechnung brauchen Sie in der Zwischenzeit eine Koordinationsnummer (samordningsnummer). Erwerbstätige können eine Erlaubnis für bis zu fünf Jahre erhalten.

Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern

Ehepartner oder Kinder ohne EU-Pass beantragen beim Migrationsverket eine Aufenthaltskarte (uppehållskort). Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie selbst ein Aufenthaltsrecht haben, etwa durch Arbeit, Studium oder ausreichende Mittel.

Bürger anderer Länder

Wer keinen EU- oder Schweizer Pass hat, braucht in der Regel eine Arbeitserlaubnis vor der Einreise. Seit dem 1. Juni 2026 muss das Gehalt bei Erstanträgen mindestens 90 Prozent des schwedischen Medianlohns erreichen, für einige Mangelberufe und Gruppen gelten 75 Prozent. Die Details stehen beim Migrationsverket.

Schritt für Schritt: Ihre Umzugs-Checkliste

Vor dem Umzug

  1. Arbeit, Studium oder Finanzierung klären. Ein Arbeitsvertrag erleichtert alles Weitere. Tipps zur Suche finden Sie unter Jobsuche in Schweden.
  2. Dokumente bereitlegen: gültiger Reisepass (Skatteverket verlangt Kopien aller Seiten mit Angaben), Arbeitsvertrag oder Studienbescheinigung, bei Familien Heirats- und Geburtsurkunden. Lassen Sie sich frühzeitig internationale Urkunden ausstellen.
  3. Wohnung oder Übergangslösung suchen. Für die Anmeldung brauchen Sie eine Adresse in Schweden.
  4. Umzug beim Skatteverket vorbereiten: Die Meldung „Flytta till Sverige“ geht online, frühestens 14 Tage vor dem Umzug.
  5. Im Heimatland abmelden und Versicherungen, Verträge und Bankangelegenheiten ordnen. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ab wann Sie in Schweden versichert sind, damit keine Lücke entsteht.

Nach der Ankunft

  1. Identitätsprüfung beim Skatteverket: Jede Person, auch Kinder, muss persönlich mit den Originaldokumenten in einem Servicekontor erscheinen. Den Termin buchen Sie vorab.
  2. Auf die Personnummer warten. Bis dahin hilft bei einer Anstellung die Koordinationsnummer, die Ihr Arbeitgeber oder Sie beantragen können.
  3. Bei der Försäkringskassa melden: Über die E-Service-Meldung „Lämna uppgifter vid flytt till eller arbete i Sverige“ prüft die Kasse, ob Sie in Schweden sozialversichert sind. Das ist Voraussetzung für Kindergeld, Elterngeld und Krankengeld. Wer Kinder unter 16 Jahren mitbringt, muss den Umzug melden, um barnbidrag zu bekommen.
  4. Bankkonto und BankID einrichten, sobald die Personnummer da ist. Mit BankID erledigen Sie danach fast alle Behördengänge online.
  5. ID-Karte beantragen (beim Skatteverket). Viele Stellen in Schweden akzeptieren ausländische Ausweise nur eingeschränkt.
  6. Vårdcentral wählen und sich über die Gesundheitsversorgung informieren: Das Gesundheitssystem in Schweden.

Alle Behördenschritte rund um Personnummer, Steuern und ID-Karte erklärt unser Beitrag Personnummer, Steuern und Behörden in Schweden.

In den ersten Monaten

  • Schwedisch lernen: Mit Personnummer können Sie in der Regel kostenlos am Kurs „Svenska för invandrare“ (SFI) Ihrer Gemeinde teilnehmen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dafür grundsätzlich eine Frist von drei Jahren, Verlängerungen sind aus besonderen Gründen möglich.
  • Arbeitslosenkasse (a-kassa): Die Arbeitslosenversicherung ist in Schweden freiwillig. Wer früh einer a-kassa beitritt, sichert sich einen Anspruch auf einkommensbezogenes Arbeitslosengeld.
  • Auto und Haustiere: Ein EU-Führerschein gilt in Schweden weiter. Ein mitgebrachtes Auto muss bei Transportstyrelsen umgemeldet werden. Hunde und Katzen brauchen für die Einreise einen EU-Heimtierausweis, Hunde müssen zudem im Hunderegister von Jordbruksverket eingetragen werden.
  • Anschluss finden: Vereine, Sportclubs, Chöre oder Sprachcafés sind der beste Weg zu Kontakten. Typisch schwedisch ist auch die Fika, die gemeinsame Kaffeepause.

Arbeit: Welche Berufe gesucht sind

Regelmäßig gefragt sind Fachkräfte in folgenden Bereichen:

  • IT und Technik: Softwareentwicklung, Datenanalyse, Ingenieurwesen.
  • Gesundheit und Pflege: Ärztinnen, Pflegekräfte, Zahnärzte. Für diese Berufe brauchen Sie eine schwedische Berufszulassung (legitimation) von Socialstyrelsen, oft mit Sprachnachweis. Planen Sie dafür Zeit ein.
  • Bau und Handwerk: Elektriker, Tischler, Installateure, aber auch Bauingenieure und Architekten.
  • Bildung und Kinderbetreuung: Lehrkräfte und Erzieher, auch hier mit Zulassung und Schwedischkenntnissen.

Löhne und Arbeitsbedingungen werden meist über Tarifverträge geregelt, einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht. Fragen Sie im Bewerbungsgespräch, ob der Arbeitgeber einem Tarifvertrag (kollektivavtal) angeschlossen ist. Davon hängen oft Zusatzrente und Versicherungen ab.

Wie viel Geld braucht man?

Eine pauschale Summe gibt es nicht, denn sie hängt von Wohnort, Familiengröße und Jobsituation ab. Planen Sie aber mindestens diese Posten ein:

  • Umzug und Dokumente: Spedition oder Mietwagen, Fähre, Übersetzungen und Urkunden.
  • Wohnen: Kaution und Vorauszahlung bei Untermiete, oft auch eine teure Übergangsunterkunft, solange Sie suchen. Möblierte Wohnungen sind verbreitet, sonst kommen Möbel und Haushaltsgeräte hinzu.
  • Die ersten Monate: Miete, Strom, Lebensmittel und Verkehr, bevor das erste Gehalt kommt. Gehälter werden in Schweden in der Regel monatlich gezahlt, meist um den 25.
  • Puffer: eine Reserve für unerwartete Ausgaben oder eine längere Jobsuche.

Als Faustregel empfiehlt sich eine Rücklage von mehreren Monatsausgaben, ohne Job eher mehr. Vergleichen Sie vorab Mieten und Preise in Ihrer Zielregion. Unsere Seiten zu Städten und Regionen helfen bei der Wahl.

Häufige Fragen

Brauche ich als Deutscher oder Österreicher eine Arbeitserlaubnis?

Nein. EU-Bürger dürfen in Schweden ohne Erlaubnis arbeiten und sofort anfangen.

Kann ich ohne Personnummer arbeiten?

Ja. Für die Lohnabrechnung genügt zunächst eine Koordinationsnummer. Viele Alltagsdinge wie BankID oder SFI setzen aber die Personnummer voraus.

Was passiert, wenn ich weniger als ein Jahr bleibe?

Dann werden Sie nicht im Bevölkerungsregister eingetragen und bekommen keine Personnummer. Wer in dieser Zeit in Schweden arbeitet, braucht eine Koordinationsnummer.

Bin ich in Schweden automatisch krankenversichert?

Wer im Bevölkerungsregister eingetragen ist, hat die gleichen Rechte in der Gesundheitsversorgung wie alle Einwohner und zahlt die üblichen Patientengebühren. Ob Sie Leistungen der Sozialversicherung erhalten, prüft die Försäkringskassa. Innerhalb der EU, der Schweiz und Großbritanniens kann man nicht in zwei Ländern gleichzeitig versichert sein.

Ich beziehe eine Rente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Was muss ich tun?

Wer nur eine ausländische Rente und keine schwedische bezieht, braucht vom zahlenden Land eine S1-Bescheinigung. Sie sichert den Zugang zur schwedischen Gesundheitsversorgung zu normalen Patientengebühren. Eine Kopie geht mit der Umzugsmeldung an das Skatteverket, das Original an die Försäkringskassa.

Offizielle Anlaufstellen