Wer nach Schweden zieht, merkt schnell: Ohne Personnummer geht fast nichts. Die Nummer ist der Schlüssel zu Bankkonto, Handyvertrag, Arztbesuch und Mietvertrag. Diese Seite erklärt die wichtigsten Behördengänge in der richtigen Reihenfolge. Sie gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der schwedischen Behörden.
Aufenthaltsrecht für EU-Bürger
Bürger der EU und des EWR dürfen in Schweden leben und arbeiten, ohne eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie arbeiten, selbstständig sind, studieren oder über ausreichende eigene Mittel und eine Krankenversicherung verfügen. Für Schweizer Staatsangehörige gelten eigene Regeln, sie wenden sich an die Migrationsbehörde (Migrationsverket).
Schritt 1: Anmeldung beim Skatteverket
Zuständig für das Melderegister ist das Finanzamt, das Skatteverket. Wer voraussichtlich mindestens ein Jahr in Schweden bleibt, muss sich dort anmelden. Das geschieht persönlich in einem der Servicebüros. In der Regel brauchen Sie:
- einen gültigen Reisepass oder Personalausweis,
- einen Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht, etwa einen Arbeitsvertrag oder eine Studienbescheinigung,
- Personenstandsurkunden wie Heirats- oder Geburtsurkunden, wenn die Familie mitzieht.
Nach der Prüfung erhalten Sie die Personnummer per Post. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, in manchen Fällen länger.
Die Personnummer
Die Nummer besteht aus dem Geburtsdatum und vier weiteren Ziffern und begleitet Sie ein Leben lang. Wer kürzer als ein Jahr bleibt, bekommt keine Personnummer, sondern eine sogenannte Koordinationsnummer (samordningsnummer). Mit ihr können Sie Steuern zahlen, viele Alltagsdienste bleiben aber eingeschränkt.
Schritt 2: ID-Karte, Bankkonto und BankID
- ID-Karte: Mit der Personnummer beantragen Sie beim Skatteverket eine schwedische ID-Karte. Sie erleichtert vieles, denn ausländische Ausweise werden nicht überall akzeptiert.
- Bankkonto: Mit Personnummer und Ausweis eröffnen Sie ein Konto bei einer schwedischen Bank.
- BankID: Über die Bank erhalten Sie die elektronische Identität BankID. Damit melden Sie sich bei Behörden an, unterschreiben Verträge und bezahlen. Auch die verbreitete Bezahl-App Swish setzt ein schwedisches Konto voraus.
Schritt 3: Sozialversicherung
Melden Sie sich bei der Sozialversicherungskasse Försäkringskassan an. Sie ist zuständig für Kindergeld, Elterngeld, Krankengeld und für die Europäische Krankenversicherungskarte. Die Anmeldung geschieht nicht automatisch mit der Personnummer.
Steuern in Schweden
Das Steuersystem ist vergleichsweise einfach. Die Einkommensteuer besteht aus zwei Teilen:
- Kommunalsteuer: Sie wird von Gemeinde und Region erhoben und liegt je nach Wohnort bei ungefähr 30 bis 35 Prozent.
- Staatliche Einkommensteuer: Sie fällt zusätzlich nur auf den Teil des Einkommens an, der eine bestimmte Grenze übersteigt.
Der Arbeitgeber führt die Steuer direkt vom Lohn ab. Im Frühjahr schickt das Skatteverket eine vorausgefüllte Steuererklärung, die Sie prüfen und meist mit wenigen Klicks per BankID bestätigen. Die Mehrwertsteuer (moms) beträgt im Regelfall 25 Prozent.
Wer Einkünfte oder Vermögen in zwei Ländern hat, sollte sich wegen des Doppelbesteuerungsabkommens fachlich beraten lassen.
Weitere nützliche Stellen
- Arbetsförmedlingen: die Arbeitsvermittlung. Mehr auf der Seite Jobsuche in Schweden.
- Transportstyrelsen: zuständig für Führerschein und Fahrzeugzulassung. Ein Führerschein aus einem EU-Land bleibt gültig.
- Kommun: Die Gemeinde kümmert sich um Kindergarten, Schule und Sprachkurse.
Einen Überblick über alle Schritte des Umzugs gibt die Seite Auswandern nach Schweden.