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Neuer Artenschutz in Schweden: Igel und Aal jetzt geschützt – Leberblümchen und Schlüsselblume gestrichen

Seit 1. November gilt in Schweden eine neue Artenschutzliste: Igel und Aal sind erstmals geschützt, Leberblümchen und Schlüsselblume nicht mehr.

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Seit dem 1. November 2026 gelten in Schweden neue Regeln für national geschützte Tier- und Pflanzenarten. Die Regierung hat die Artenschutzverordnung (artskyddsförordningen) überarbeitet und eine neue Liste beschlossen: Erstmals stehen der Igel und der Aal darauf, während bekannte Frühlingsblumen wie Leberblümchen (blåsippa) und Echte Schlüsselblume (gullviva) sowie der Efeu (murgröna) gestrichen wurden. Insgesamt sinkt die Zahl der national geschützten Arten von knapp 300 auf gut 230.

Was sich mit der neuen Liste ändert

Beschlossen wurde die Reform bereits am 14. Juli 2026, in Kraft ist sie seit Sonntag. Grundlage der neuen Artenliste ist eine Überprüfung durch das Naturschutzamt Naturvårdsverket auf Basis der schwedischen Roten Liste. Nach Angaben der Regierung umfasst die Liste nun mehr Insekten, Flechten und Pilze, dafür weniger Pflanzen. Neu aufgenommen wurden neben Igel und Aal unter anderem die Flechte örtlav, der Pilz raggtaggsvamp und der Nachtfalter trolldruvemätare, außerdem zahlreiche bestäubende Insekten wie Wespen und Schmetterlinge.

Gestrichen wurden Arten, die in der jüngsten Roten Liste als ungefährdet eingestuft sind – darunter Leberblümchen, Schlüsselblume und Efeu. Weiterhin geschützt bleiben alle wild vorkommenden Amphibien und Reptilien, alle Orchideen sowie die Bärlappgewächse. Die Bestimmungen, die auf EU-Recht beruhen, wurden nicht verändert.

Vier Schutzstufen statt einer einheitlichen Liste

Bislang wurden alle national geschützten Arten gleich behandelt. Nun gibt es vier Stufen: strikten, verstärkten, grundlegenden und begrenzten Schutz. Die strengste Stufe gilt für die am stärksten bedrohten Arten. Für Tiere mit striktem oder verstärktem Schutz ist es laut einer Analyse der Kanzlei Foyen verboten, sie zu töten oder zu fangen, sie in einer für den Bestand bedeutsamen Weise zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen.

Zugleich führt die Reform Ausnahmen ein. Für Arten mit grundlegendem oder begrenztem Schutz greifen die Verbote nicht, wenn eine Maßnahme offensichtlich einem anderen Zweck dient als der Schädigung der Art – etwa bei Forst- und Landwirtschaft. Hinzu kommt eine Ausnahme für laufende Landnutzung sowie ein neuer Dispensgrund für gesellschaftlich wichtige Interessen wie Energieerzeugung und Verteidigung. Ein Beispiel ist die Orchidee Kriechendes Netzblatt (knärot), die bisher Forstarbeiten blockieren konnte. Sie erhält nun einen grundlegenden Schutz und soll Forstmaßnahmen nicht mehr in gleicher Weise verhindern – gepflückt werden darf sie aber weiterhin nicht.

So begründet die Regierung die Reform

Die Regierung begründet die Reform mit einem gezielteren Schutz. Klima- und Umweltministerin Romina Pourmokhtari sprach von einem „effektiveren und treffsichereren Schutz“ für die geschützten Arten. Landwirtschaftsminister Peter Kullgren erklärte, die bisherige Lage habe in manchen Fällen zu unverhältnismäßigen Einschränkungen für Grundbesitzer geführt. Zum Igel sagte Pourmokhtari laut SVT, dessen Lebensbedingungen hätten sich in den vergangenen 15 Jahren deutlich verschlechtert; der Bestand habe sich möglicherweise nahezu halbiert.

Laut SVT wurde die Reform von der Regierung gemeinsam mit den Schwedendemokraten vorgelegt. Erklärtes Ziel ist es auch, die Eigentumsrechte von Grundbesitzern zu stärken. Zivilminister Erik Slottner betonte, bei einem treffsicheren Schutz gehe es ebenso darum, was verboten werde, wie darum, was nicht verboten werden müsse.

Was das für Reisende und Menschen in Schweden bedeutet

  • Igel nicht anfassen oder mitnehmen: Wer im Garten, auf dem Campingplatz oder am Straßenrand einen Igel findet, sollte ihn in Ruhe lassen. Der Igel ist jetzt national geschützt.
  • Frühlingsblumen: Leberblümchen und Schlüsselblume stehen nicht mehr auf der nationalen Schutzliste. In Naturschutzgebieten und Nationalparks können aber eigene Vorschriften gelten – Hinweisschilder vor Ort haben Vorrang.
  • Orchideen bleiben tabu: Alle wild wachsenden Orchideen sind weiterhin geschützt und dürfen nicht gepflückt oder ausgegraben werden.
  • Angeln: Der vom Aussterben bedrohte Aal ist nun ebenfalls national geschützt. Freizeitangler sollten sich vor dem Angeln über die aktuellen Regeln informieren.
  • Grundbesitzer und Ferienhausbesitzer: Wer in Schweden baut, Wald bewirtschaftet oder ein Projekt plant, sollte früh prüfen, welche geschützten Arten auf dem Grundstück vorkommen. Die Beweislast liegt beim Vorhabenträger.

Unverändert gilt das schwedische Jedermannsrecht: Es erlaubt viel, verlangt aber Rücksicht auf Natur, Tiere und Grundbesitzer.

Quellen

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